Prävention Glücksspielsucht Landesfachstelle NRW
DGUV-Prävention Themen A bis Z Suchtprävention Familienangehörige oder Glücksspiel-Anbieter können eine Fremdsperre beantragen. An dem deutschlandweiten Sperrsystem OASIS sind alle Lotteriegesellschaften, Spielbanken, Betreiber von Geldspielautomaten sowie staatlich zugelassene Wettbüros und Anbieter von Online-Glücksspielen angeschlossen. Die Diagnose der Spielsucht erfolgt in der Regel mithilfe von Kurzfragebögen in Form von Selbstangaben der Betroffenen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Diagnose stellen. Solche Spielelemente wirken spielverstärkend und können ein möglicher Einstieg in späteres Glücksspiel mit dem Risiko einer Sucht sein. Schau dir Spiele immer erst mal gemeinsam mit deinen Kindern an. Sensibilisiere sie je nach Alter für die Spielmechanismen. Im Glücksspielstaatsvertrag sind gesetzliche Regelungen zu Präventions- und Spielerschutzmaßnahmen gegeben. Es gibt eine Vielzahl an Beratungs- und Informationsangeboten, sowohl telefonisch, persönlich vor Ort oder auch im Internet. Eine Glücksspielsperre verhindert die Teilnahme am Glücksspiel. Eine Spielersperre kann als Selbstsperre von der spielsüchtigen Person eingerichtet werden. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Viele Menschen in Deutschland spielen gelegentlich um Geld, ohne sich dadurch einer Gefahr für ihre finanzielle oder psychische Situation auszusetzen. Doch für manche entsteht insbesondere durch übermäßiges Glücksspielen ein ernsthaftes Problem. Seit 2007 wird das Glücksspielverhalten der Bevölkerung in Deutschland wissenschaftlich erhoben. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) führte dazu bisher alle zwei Jahre eine repräsentative Umfrage durch. Bei der Registrierung muss von jeder Person ein anbieter- und spielformübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt werden. Online-Ratgeber Krankenversicherung Mehr Informationen zur Glücksspielsperre finden Sie unter check-dein-spiel.de, einem Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Bei dem Verdacht, dass eine Glücksspielsucht vorliegen könnte, kann man sich auch an eine Suchtberatungsstelle wenden oder einen Selbsttest im Internet machen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass ein Selbsttest zwar einen ersten Hinweis liefern, jedoch nicht die nv casino online ärztliche oder psychotherapeutische Diagnose ersetzen kann. Obwohl Glücksspiel erst ab 18 Jahren erlaubt ist, zeigen etwa 0,3 bis 3,0 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren ein problematisches Glücksspielverhalten. Jungen sind dabei deutlich häufiger betroffen als Mädchen. Auch in den Sozialen Medien ist die LSG aktiv und informiert z. Mit eigenenAuftritten auf Facebook, Instagram und Youtube oder der „Verspiel-nicht-dein-Leben“-Kampagne über Aktionen, Termine, Veranstaltungen, neue Materialien, Angebote und wichtige politische Änderungen. Übertragungen von Geld oder Spielpunkten zwischen zwei Spielkonten sind unzulässig. Der Anbieter darf von Spielenden gezahlte Beträge nicht für andere Zwecke verwenden, sondern muss sie sofort dem Spielkonto gutschreiben. Zentrum für Verhaltenssüchte Privatklinik Meiringen Verboten ist zudem jegliche Werbung oder sonstiger Verweisung oder Verlinkung auf bzw. Für Darlehen auf der Internetdomain des Glücksspielveranstalters oder Vermittlers. Weitere Spielerschutzmaßnahmen sind in unserer Broschüre “Glücksspielregulierung in Deutschland – für Glücksspiele im Internet” zu finden. Die Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht bieten ebenfalls eine Suchfunktion für eine Beratung vor Ort an. Und -cannabis.de Die Webseite richtet sich an Jugendliche und ergänzt das BIÖG-Informationsangebot , das sich vorrangig an Cannabis konsumierende junge Erwachsene richtet. Stattdessen sind Hinweise zu Suchtgefahren einzublenden, die Spielende vor Spielteilnahme in dem anderen Bereich bestätigen müssen. Zudem kann jede/r SpielerIn bei demselben Veranstalter bzw. Leitfäden sowie Projekte für die Suchtpräventionsarbeit an der Institution Schule finden Sie im Lernarchiv “Prävention in der Institution Schule”. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Unter der Federführung der LSG wurde im Jahr 2021 in Kooperation mit den Koordinierenden Landesstellen für Glücksspielsucht der anderen Bundesländer die Homepage „Bundesweit gegen Glücksspielsucht“ () geschaffen. Die Homepage gibt einen umfassenden Überblick über alle glücksspielspezifischen Hilfeangebote (off- und online) in Deutschland. Sie richtet sich an Betroffene und deren Angehörige sowie Interessierte aller Altersgruppen. Ein wichtiges Ziel des Betroffenenbeirats ist es, dass Glücksspielsucht von der Öffentlichkeit als gesellschaftliches Problem und nicht allein als Problematik der direkt Betroffenen und ihrer Angehörigen wahrgenommen wird. Neben dem Spieler- und Jugendschutz soll sich auch die Versorgung von betroffenen Spielerinnen und Spielern verbessern. Die LSG finanziert bayernweit 24 spezialisierte Fachstellen an Suchtberatungsstellen für die Beratung von Personen mit Glücksspielproblemen und deren Angehörige. Gemeinsam mit weiteren 54 von der LSG fachlich unterstützten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und dem „Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen“ bilden sie das landesweit flächendeckende „Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht“. Ambulante Suchtberatungsstellen, stationäre Fachkliniken, Suchtselbsthilfegruppen oder eine Psychotherapie können bei der Suchtbewältigung helfen. Allerdings nimmt nur etwa jeder oder jede Fünfte mit einer Glücksspielsucht Hilfe in Anspruch. In einem Bereich darf nicht für einen anderen Bereich geworben werden. Bei einem Bereichswechsel ist eine Wartezeit von einer Minute einzuhalten. Während dieser Wartezeit sind keine unentgeltlichen oder Demo-Spiele zulässig. Stattdessen sind Hinweise zu Suchtgefahren einzublenden, die Spielende vor Spielteilnahme in dem anderen Bereich bestätigen müssen. Die Einhaltung der Wartezeiten erfolgt durch die Aktivitätsdatei. Zudem dürfen erzielte Gewinne aus einem Bereich erst mach Ablauf einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen genutzt werden. Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot auf -gegen-gluecksspielsucht.de. Für erlaubtes Glücksspiel darf grundsätzlich geworben und Sponsoring betrieben werden. Hierdurch sollen bereits spielentschlossene Personen zu den erlaubten und überwachten Glücksspielangeboten und dort zu den vergleichsweise weniger gefährlichen Angeboten gelenkt beziehungsweise dort gehalten werden. § 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt den hierfür zulässigen Rahmen daher abhängig von der Gefährlichkeit der jeweiligen Glücksspielform. Beispielhaft und nicht abschließend genannt seien hier die Vorgaben, dass Werbung generell nicht übermäßig oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten darf. Aufgabe dieses Zentrums ist die Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich. An diversen Verkaufsstellen findet man Lose, in Casinos stehen den Besucherinnen und Besuchern Geldspielautomaten, sowie klassische Casinospiele zur Verfügung. Doch nicht für alle Menschen bleibt das Glücksspiel ein unproblematischer Zeitvertreib. Ohne Spielkonto ist eine Teilnahme an Glücksspielen nicht möglich. Zudem kann jede/r SpielerIn bei demselben Veranstalter bzw. Das Spielkonto dient der Identifizierung, wodurch die Teilnahme minderjähriger und gesperrter SpielerInnen von den Glücksspielen ausgeschlossen werden kann. Veranstalter, Vermittler, deren Beschäftigte und von denen beauftragte Dritte dürfen Spielenden keine Darlehen gewähren.